Katasteramt

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Das Vermessungs- bzw. Katasteramt hat u.a. die behördliche Aufgabe, das Grundstückskataster (das Liegenschaftskataster¹) durch Erfassung (Vermessung) von Liegenschaften (=Flurstücke und Gebäude) vorzuhalten, zu bearbeiten und aktuell zu halten.

  1. Aufbau und Fortführung des Katasters und der Katasterbücher
  2. FortführungsVermessungen und Grenzfeststellungen der Grundstücke (Flurstücke)
  3. technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren (z.B. Umlegung)

Dazu zählt im Detail:

Das Vermessungsamt erstellt das Katasterkartenwerk meist im Maßstab 1:500 bis 1:2000 (im Hochgebirge auch 1:5000). Wo eventuell noch ältere, grafisch bzw. mit Messtisch erstellte Katasterpläne in Gültigkeit sind (teilweise 1:1440 oder 1:2880), werden sie in die neueren Maßstäbe übergeführt und neu vermessen. Als Bezugssystem dient das jeweilige Landesvermessungsnetz.

Mit Einzug der Rechnertechnik in das Katasterwesen wird auf die Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK) umgestellt, was in Österreich und der Schweiz als "digitaler Kataster" schon großteils erfolgt ist.

Über die Katasterführung hinaus haben viele Vermessungsämter auch Aufgaben in der technischen Vermessung zu erfüllen - insbesondere die Vermessungsbehörden von Städten - und das Festpunktnetz (Fix- und Einschaltpunkte des Vermessungsnetzes) intakt zu halten.


¹) Das Kataster sagt man im Norden des deutschen Sprachraumes

Siehe auch: Grenzkataster, Kataster, Landesvermessung, Triangulation

Literatur

  • OKW: Vorschrift H.Dv. 141/1 - Truppenvermessungsdienst (T.V.) - 1941

Siehe auch

Landesvermessungsämter