Kanalkataster: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei den Eigentümern und Betreibern von Abwasserentsorgungsunternehmen besteht in der Regel ein enormer Handlungsbedarf zur Sanierung undichter und beschädigter Kanäle. Nach Massgabe von Verordnungen sind die Kommunen u.a. verpflichtet, Zustand sowie Art, Ausmaß und Lage von Schäden in den Abwasserkanälen zu beschreiben  und zu dokumentieren. Die Dokumentation hat in Form eines [[Kanalkatasters]] zu erfolgen und kann im Hinblick auf die anfallende Datenmengen und die insgesamt sehr aufwendige Dokumentation wirtschaftlich nur auf Basis eines [[Geoinformationssystem]]s aufgebaut werden.
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Bei den Eigentümern und Betreibern von Abwasserentsorgungsunternehmen besteht in der Regel ein enormer Handlungsbedarf zur Sanierung undichter und beschädigter Kanäle. Nach Massgabe von Verordnungen sind die Kommunen u.a. verpflichtet, Zustand sowie Art, Ausmaß und Lage von Schäden in den Abwasserkanälen zu beschreiben  und zu dokumentieren. Die Dokumentation hat in Form eines '''Kanalkatasters''' zu erfolgen und kann im Hinblick auf die anfallende Datenmengen und die insgesamt sehr aufwendige Dokumentation wirtschaftlich nur auf Basis eines [[Geoinformationssystem]]s aufgebaut werden.

Version vom 6. Oktober 2005, 09:21 Uhr

Bei den Eigentümern und Betreibern von Abwasserentsorgungsunternehmen besteht in der Regel ein enormer Handlungsbedarf zur Sanierung undichter und beschädigter Kanäle. Nach Massgabe von Verordnungen sind die Kommunen u.a. verpflichtet, Zustand sowie Art, Ausmaß und Lage von Schäden in den Abwasserkanälen zu beschreiben und zu dokumentieren. Die Dokumentation hat in Form eines Kanalkatasters zu erfolgen und kann im Hinblick auf die anfallende Datenmengen und die insgesamt sehr aufwendige Dokumentation wirtschaftlich nur auf Basis eines Geoinformationssystems aufgebaut werden.