Geodaten: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kosten für Geodaten sind sehr uneinheitlich. Problematisch ist eine weitgehend fehlende Standardisierung von Formaten sowie räumlicher Genauigkeit und inhaltlicher Qualität. Die bisherige Hochpreispolitik öffentlicher Daten, insbes. [[Katasterdaten]] löst sich langsam, aber uneinheitlich auf. Die zersplitterte Zuständigkeit im föderalen System Deutschlands hat hier erhebliche Barrieren errichtet. Aus diesem Grund sind privatwirtschaftlich angebotene Daten relativ erfolgreich, auch wenn sie oft nicht den Qualitätsansprüchen der öffentlichen Stellen genügen. Die Preise sind daher individuell mit dem jeweiligen Anbieter auszuhandeln. Zumindest die "Ochsentour" durch die öffentliche Anbieterlandschaft, wenn z.B bundesweit Daten der [[Landesvermessungsämter]] bezogen werden sollen, werden zunehmend von sogenannten "Brokern" übernommen. Diese Unternehmen verkaufen die Daten in Lizenz der herstellenden Behörden und können dem Käufer so schon oft übergreifende und kombinierte Angebote machen.
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Eine Ausnahme stellen Umweltdaten dar. Diese Daten sind nach dem [[Umweltinformationsgesetz]] kostenfrei abzugeben. Lediglich eine Bearbeitungsgebühr für die Bereitstellung und ggf. Versand dürfen erhoben werden.
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Kleinmaßstäbige Daten werden häufig kostenfrei oder als kostenlose Zugabe beim Kauf von GIS Software angeboten.
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Version vom 25. August 2005, 13:58 Uhr

Kosten

Die Kosten für Geodaten sind sehr uneinheitlich. Problematisch ist eine weitgehend fehlende Standardisierung von Formaten sowie räumlicher Genauigkeit und inhaltlicher Qualität. Die bisherige Hochpreispolitik öffentlicher Daten, insbes. Katasterdaten löst sich langsam, aber uneinheitlich auf. Die zersplitterte Zuständigkeit im föderalen System Deutschlands hat hier erhebliche Barrieren errichtet. Aus diesem Grund sind privatwirtschaftlich angebotene Daten relativ erfolgreich, auch wenn sie oft nicht den Qualitätsansprüchen der öffentlichen Stellen genügen. Die Preise sind daher individuell mit dem jeweiligen Anbieter auszuhandeln. Zumindest die "Ochsentour" durch die öffentliche Anbieterlandschaft, wenn z.B bundesweit Daten der Landesvermessungsämter bezogen werden sollen, werden zunehmend von sogenannten "Brokern" übernommen. Diese Unternehmen verkaufen die Daten in Lizenz der herstellenden Behörden und können dem Käufer so schon oft übergreifende und kombinierte Angebote machen. Eine Ausnahme stellen Umweltdaten dar. Diese Daten sind nach dem Umweltinformationsgesetz kostenfrei abzugeben. Lediglich eine Bearbeitungsgebühr für die Bereitstellung und ggf. Versand dürfen erhoben werden. Kleinmaßstäbige Daten werden häufig kostenfrei oder als kostenlose Zugabe beim Kauf von GIS Software angeboten.

Siehe auch