Architektenkammer: Unterschied zwischen den Versionen

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Als [[:deKörperschaft des öffentlichen Rechts|Körperschaft des öffentlichen Rechts]] führt eine '''Architektenkammer''' auf Länderebene staatliche Aufgaben aus. Sie wird von den [[:de:Architekt|Architekt]]/-innen, [[:de:Innenarchitekt|Innenarchitekt]]/-innen und [[:de:Landschaftsarchitekt|Landschaftsarchitekt]]/-innen verwaltet. Nur Mitglieder der '''Architektenkammern''' dürfen die Berufsbezeichnung Architekt/-in, Innenarchitekt/-in und Landschaftsarchitekt/-in führen.
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Als [[:de:Körperschaft des öffentlichen Rechts|Körperschaft des öffentlichen Rechts]] führt eine '''Architektenkammer''' auf Länderebene staatliche Aufgaben aus. Sie wird von den [[:de:Architekt|Architekt]]/-innen, [[:de:Innenarchitekt|Innenarchitekt]]/-innen und [[:de:Landschaftsarchitekt|Landschaftsarchitekt]]/-innen verwaltet. Nur Mitglieder der '''Architektenkammern''' dürfen die Berufsbezeichnung Architekt/-in, Innenarchitekt/-in und Landschaftsarchitekt/-in führen.
  
 
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Aktuelle Version vom 7. Februar 2006, 13:11 Uhr

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts führt eine Architektenkammer auf Länderebene staatliche Aufgaben aus. Sie wird von den Architekt/-innen, Innenarchitekt/-innen und Landschaftsarchitekt/-innen verwaltet. Nur Mitglieder der Architektenkammern dürfen die Berufsbezeichnung Architekt/-in, Innenarchitekt/-in und Landschaftsarchitekt/-in führen.

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