Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 3. April 2006, 12:31 Uhr

In der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) haben sich die für die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster zuständigen Verwaltungen der Länder zusammengeschlossen, um fachliche Angelegenheiten von grundsätzlicher und überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer einheitlichen Regelung zu behandeln.

Die AdV ist der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder zugeordnet.